Fürstlich Drehna

Graf Moritz zu Lynar, ein jüngerer Sohn der Lübbenauer Linie kaufte 1793 den standesherrschaftlichen Besitz in Drehna. Er soll vorher vier Güter in Mecklenburg bewirtschaftet und mit großem Vorteil verkauft haben, besaß umfangreiche Liegenschaften in Böhmen und war zehn Jahre lang Landeshauptmann der Niederlausitz.

Wohl wegen seiner böhmischen Besitzungen wurde der Lynar 1806 in den Fürstenstand gehoben. Die Lynars waren nun bestrebt aus ihrem Besitz einen verschönerten, standesgemäßen Landsitz zu schaffen. So wurde um 1813 nordwestlich des Schlosses ein Lustgarten mit Alleen und Pavillons geschaffen, der ab 1819 in einen Landschaftsgarten umgewandelt wurde. Das Ausmaß dieser ersten Anlage betrug nicht mehr als 11 ha. Dieser erste Parkteil beinhaltete vor allem Laubhölzer und davon, der damaligen Tendenz gehuldigt, eine erhebliche Zahl fremdländischer Gehölze, die in hervorragender Komposition bis in die heutige Zeit den Parkbesucher beeindrucken. Eine Erweiterung des Parks erfolgte erst unter dem neuen Besitzer ab 1887, denn nach dem Tode des letzten Lynars verschuldete die Herrschaft so stark, dass sie 1877 an den Reeder und Handelsherren Wätjen aus Bremen verkauft wurde.

Wätjen hatte die Herrschaft für seinen zweiten Sohn Carl gekauft, um diesem mit einem standesgemäßen Besitz Zugang zu den Adelskreisen zu ermöglichen. Der neue Besitzer erweiterte 1887 bis 1898 den Park in nördlicher Richtung, wo er vorrangig Nadelgehölze wie Douglasien, Fichten, Schwarz-, Pech- und Weymoutskiefern dominieren ließ und bezog den vorher zu rein wirtschaftlichen Zwecken dienenden 15 ha großen Ziegelteich in die Parkgestaltung mit ein. 1895 bis 1902 wurde ein Parkteil östlich des Schlossgrabenfließes angelegt. 1905 bis 1907 wurde die Schlosswiese in das Parkareal mit integriert, 1945 ging der Park in staatliches Eigentum über.

Ab 1982 wurde durch den Kohleabbau des Tagebaues Schlabendorf Süd vor allem der durch Wätjen erweiterte nördliche Parkteil, genau 22 ha, einschließlich des Ziegelteiches in Anspruch genommen. Das Wohl des Parks hing nun 15 Jahre lang vom förderlichen Miteinander der Parkfreunde des Territoriums und der Bergleute ab. Durch großes Engagement konnte ein Sicherungs- und Sanierungsprogramm realisiert werden, so dass sich dem Besucher der heutige Park wieder versöhnt mit dem früheren Geschehen zeigt.

Die Erhaltung des Landschaftsparks erforderte infolge der direkten bergbaulichen Beeinflussung, bei der fast die Hälfte der Anlage dem Kohleabbau geopfert werden musste, ein besonders hohes Engagement und einen realistisch-optimistischen Weitblick.

Mit dem Heranrücken der bergbaulichen Tätigkeiten zu Beginn der 80-er Jahre erlebte der Park wohl seine schwärzesten Stunden. In der Bevölkerung wuchs die skeptische Haltung zur Perspektive der Landschaftsparkanlage und seines Umfeldes und das führte in der Folge zum Ausbleiben von gerade zu diesem Zeitpunkt sehr wichtigen Erhaltungsmaßnahmen.

Neben der gefürchteten Grundwasserabsenkung erfolgte besonders im Nordbereich eine völlige Veränderung der ökologischen Gegebenheiten. Gestörter Wasserhaushalt, veränderte Luftfeuchte, Luftbewegung, erhöhte Windbruchgefahr, erhöhte Anfälligkeit auf Parasiten durch Schwächung der Baumbestände, erhöhte Gefahr aus Wildschäden durch die erzwungene Verlagerung des Lebensraumes des Wildes und vieles mehr machte die Erhaltung der Anlage zum Problem. Die skeptische Haltung der Bevölkerung zur Perspektive der Anlage bewog auch einige Bürger, die Parkordnung im Restteil des Parks völlig zu ignorieren, Pflanzgut zu entnehmen, Schmuckreisig zu schneiden, Koniferen als Weihnachtbäume zu schlagen, die Parkwege mit Fahrzeugen zu befahren u.s.w. .

Aus dieser Situation heraus fanden sich 12 interessierte Bürger und Parkfreunde in einem Parkaktiv (die Geburtsstunde des heutige Heimatvereins) zusammen, um sich für die Erhaltung des wertvollen Gartendenkmals zu engagieren, obwohl sie damals von so manchen Bürger dafür belächelt wurden. Viel Kraft und Enthusiasmus musste durch die ehrenamtlichen Aktivmitglieder zur Bewältigung der organisatorischen Aufgaben aber auch der praktischen Arbeiten aufgebracht werden. Natürlich gab es auch neben den Skeptikern Fürsprecher in Behörden und Unternehmen, die mitunter über das Maß ihrer Pflicht sich für den Erhalt der Parkanlage einsetzten und somit zum Gelingen einen bedeutenden Beitrag leisteten.

Die Erfahrungen mit der Erhaltung des Drehnaer Landschaftsparks haben das zwei Jahrzehnte dauernde Bangen in Zuversicht umgewandelt. Einen großen Anteil bei der Erhaltung des Parks hatte ohne Zweifel das gemeinsame und zielstrebige Engagement der Drehnaer Vereinsfreunde, die oft genug einen beachtlichen Teil ihrer Freizeit opferten, nicht immer den sofortigen Erfolg vor Augen hatten und auch in der Zeit der Veränderungen im gesellschaftlichen Umfeld sich kontinuierlich für die Belange des Parks einsetzten.

Wer heute den Landschaftspark in Fürstlich Drehna besucht erkennt kaum noch die Probleme die diese Anlage in der Vergangenheit bewältigen musste. Der Besucher findet wieder einen attraktiven Schlosspark vor. Die Einheit von altem und neuem Park ist sehr gelungen. Gut geführte Wege erschließen unterschiedlich große Räume, geprägt von riesigen Buchen, Eichen, Linden, Blutbuchen, Goldpappeln, Eschen, Platanen, Fichten und Douglasien. Der Schlossteich und der gut platzierter gusseiserne Pavillon werten das Parkbild auf. Die Verschmelzung von Park und Schloss mit dem Umfeld verleiht Fürstlich Drehna eine überragende Qualität. Nach den Worten des Landschaftsarchitekten Helmut Rippl zählt dieser Park zu den schönsten ländlichen Parkanlagen in der Lausitz

Auch wenn das Landschaftsbild auf den LMBV-Kippenflächen des ehemaligen Tagebaues Schlabendorf-Süd ein idyllisches Naturbild vermittelt, so bestehen dort nicht sichtbare Gefahren. Es kam im gesperrten Tagebaugelände in den zurückliegenden Jahren immer wieder zu unerwarteten Bodenbewegungen und Grundbrüchen größeren Ausmaßes.

Aufgrund des sehr hohen geotechnischen Gefährdungspotentials ist die gesamte Kippenfläche nach wie vor als Sperrgebiet ausgewiesen, was ein Betretungsverbot für die Öffentlichkeit bedeutet. Denn es kann jederzeit zu Bodenbewegungen kommen, die lebensgefährlich werden können. Nur besonders eingewiesene Personen dürfen bei absoluter Notwendigkeit und unter größtmöglichen Sicherheitsanforderungen das Areal betreten. Die Sperrbereichsgrenze ist auf der gesamten Länge durch eine regelmäßige Beschilderung „Sperrbereich – Betreten verboten – Lebensgefahr“ für jedermann kenntlich gemacht.

Trotz der Hinweisschilder wird der Sperrbereich – laut LMBV mit steigender Tendenz – durch unbefugte Personen betreten und befahren. Zwischen dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) und der LMBV mbH wurde daraufhin vereinbart, die Zuwegungen in den Sperrbereich zusätzlich mittels Zäunen und Verwallungen abzusperren.

 

Textquellen:

▪   http://www.lbgr.brandenburg.de/media_fast/4055/Klaus%20Freytag%2C%20LBGR.pdf

▪   http://kanalmusik.de/wordpress%202/?p=2149

▪   https://www.dahme-spreewald.info/sixcms/media.php/135/Verordnung_Naturschutzgebiet_Wanninchen.pdf

▪   http://www.lbgr.brandenburg.de/media_fast/4055/Grosser%2C%20Meinig%2C%20Finke%2C%20Vattenfall.pdf

▪   https://www.fuerstlichdrehna.info/schlosspark